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1-Prozent-Regelung
‍einfach erklärt

EC-Zahlungsgerät das gerade eine Rechnung druckt. Drumherum liegen Münzen und Rechnungen.
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Definition

Definition: Was ist die 1-Prozent-Regelung für Selbstständige?

Die 1-Prozent-Regelung, die auch 1-%-Regelung oder Ein-Prozent-Regelung geschrieben wird, ist eine Möglichkeit, den Firmenwagen zu versteuern. Für Selbstständige und Freiberufler bedeutet das, dass sie ihre Steuerlast reduzieren, wenn sie ihr Auto sowohl beruflich als auch privat nutzen: Denn nur die wenigsten Selbstständigen entscheiden sich vermutlich für den Kauf eines Privatautos und eines zweiten Fahrzeugs, das sie ausschließlich für berufliche Zwecke wie beispielsweise Kundenbesuche nutzen.

Für die berufliche Nutzung gelten dabei besondere steuerliche Vorteile. Die private Nutzung des Firmenwagens müssen Selbstständige als sogenannten Hinzurechnung versteuern.

Dabei gibt es zwei Optionen:

  1. Die 1-Prozent-Regelung: Die Privatnutzung des PKWs stellt eine Nutzungsentnahme dar, die Ihre Betriebseinnahmen erhöht.
  2. Fahrtenbuch führen: Bei dieser Methode wird die Höhe und damit der Anteil der privat gefahrenen Kilometer genau abgerechnet.
Info

1-Prozent-Regelung beim Leasing

Die beiden Optionen – Fahrtenbuch und 1-Prozent-Regelung – kommen auch dann zur Anwendung, wenn du dich als Selbstständiger für Leasing statt eines Autokaufs entscheiden.

Wie kannst du die 1-Prozent-Regelung als Unternehmer nutzen?

Bevor du dich für oder gegen die 1-Prozent-Methode entscheiden, musst du zunächst wissen, wie der Wagen, um den es geht, steuerlich zu werten ist.

Es geht dabei um die Frage, ob du das Auto zum Betriebsvermögen zählen musst oder nicht. Folgende Grenzen gelten dabei:

  • Nutzt du das Auto in weniger als 10 Prozent der Fälle für betriebliche Fahrten, zählt es als Privatfahrzeug. Das bedeutet, dass es nicht in deinem Betriebsvermögen erfasst wird. In diesem Fall kannst du betrieblich veranlasste Fahrten über die Kilometerpauschale mithilfe der Nutzungseinlage als Betriebsausgabe absetzen. Aktuell sind das 30 Cent pro gefahrenen Kilometer. Alternativ kannst du auch die tatsächlich angefallenen Kosten ansetzen.
  • Nutzt du den Wagen dagegen mehr als 10 Prozent, aber weniger als 50 Prozent für deine Selbstständigkeit, kannst du frei entscheiden. Entweder zählst du das Auto zum Betriebsvermögen deines Unternehmens oder du belässt es in deinem Privatvermögen. Das bezeichnet man als gewillkürtes Betriebsvermögen. In deiner Steuererklärung als Selbstständiger musst du kenntlich machen, für welche Zuordnung du dich entschieden hast. Eine Wahlmöglichkeit hast du  im Hinblick auf die 1-Prozent-Regelung jedoch nicht: Bei weniger als 50 Prozent betrieblicher Nutzung musst du ein Fahrtenbuch führen.
  • Bei einer betrieblichen Nutzung von mehr als 50 Prozent gilt das Auto als Dienstwagen und wird damit dem Betriebsvermögen zugerechnet. Steuerlich betrachtet zählt das Fahrzeug in diesem Fall als notwendiges Betriebsvermögen. Was eben auch bedeutet, dass du alle Aufwendungen für das Auto steuerlich geltend machen kannst.
Tipp

Überlege dir gut, zu welchem Vermögen du den PKW zählst

Wenn du in die 2. Kategorie fällst, also frei entscheiden kannst, ob du das Auto im Privatvermögen belässt oder es ins Betriebsvermögen überführst, solltest du dir das gut überlegen. Wenn du deinen PKW als Firmenwagen führst, kannst du alle Ausgaben für den Dienstwagen als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen und in der Regel den gesamten Anschaffungspreis über sechs Jahre abschreiben. Dennoch ist es steuerlich oft am sinnvollsten, den PKW im Privatvermögen zu führen und dann die betrieblich gefahrenen Kilometer anzusetzen. Um sicherzugehen, dass du die richtige Entscheidung triffst, vergleiche am besten beide Optionen miteinander.

Wann ist es als Selbstständiger sinnvoll, die 1-Prozent-Regelung zu nutzen?

Alle Selbstständigen, die einen Firmenwagen zu mehr als 50 Prozent beruflich nutzen, können die 1-Prozent-Regelung anwenden oder sich alternativ für die Fahrtenbuchmethode entscheiden.

In bestimmten Fällen fährst du mit der 1-Prozent-Regelung tatsächlich günstiger. Allerdings hängt das von folgenden Faktoren ab:

  • Bruttolistenpreis: Bei der 1-Prozent-Regelung wird pauschal 1 Prozent des Listenpreises des Autos angesetzt. Um den zu versteuernden Betrag daraus zu berechnen, muss dieser zuerst ermittelt werden - als Listenpreis gilt die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers zum Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Umsatzsteuer. Gerade bei Elektroautos kann das eine beachtliche Summe sein. Dieser Bruttolistenpreis gilt auch dann, wenn du dir einen Gebrauchtwagen zulegst, der schon mehrere Jahre auf dem Tacho hat. Bei dieser Abrechnungsmethode wird pro Monat 1 Prozent des Listenpreises zu den Betriebseinnahmen hinzugerechnet. Denn die private Nutzung deines Firmenwagens musst du versteuern.
  • Kilometer: Zusätzlich zu den 1 Prozent des Listenpreises setzt das Finanzamt noch 30 Cent pro gefahrenen Kilometer von deinem Wohnort bis zum Büro (wenn du eines besitzt) an.

Diese beiden Faktoren solltest du in deine Berechnungen einbeziehen.

Wie funktioniert die Besteuerung des Firmenwagens nach der Ein-Prozent-Regelung bei Selbstständigen?

Um zu verdeutlichen, worauf bei der Berechnung der 1-Prozent-Regelung bei Selbstständigen zu achten ist, haben wir folgendes Beispiel für dich:

Der Listenpreis des Firmenwagens beträgt 30.000 Euro und die Entfernung zum Büro 15 km.

Berechnungswert
Ergebnis
Bruttolistenpreis des Dienstwagens bei Erstzulassung
30.000 Euro
Davon 1 Prozent
300 Euro
Kosten für Fahrtweg vom Wohnort bis zum Unternehmen (0,03 Prozent pro Kilometer)
0,03 % x 15 km = 0,45 %
0,45 % von 30.000 Euro = 135 Euro
Geldwerter Vorteil
300 Euro + 135 Euro = 435 Euro

Monatlich ergibt sich mit der 1-Prozent-Regelung ein geldwerter Vorteil von 435 Euro. Diesen musst du natürlich noch auf das gesamte Jahr hochrechnen. Dann erhältst du einen jährlichen Betrag von 5.220 Euro für deinen Firmenwagen. Für die Besteuerung addiert das Finanzamt den geldwerten Vorteil als „zusätzliche Einnahmequelle“ zu deinem Gewinn im Geschäftsjahr hinzu und versteuert dann den gesamten Betrag.

Wenn du aus diesem Grund die 1-Prozent-Regelung umgehen möchtest, kannst du als Selbstständiger das Fahrtenbuch nutzen.

Versteuerung über das Fahrtenbuch

Die andere Methode, die du zur Auswahl hast, ist die Versteuerung mithilfe des Fahrtenbuchs. Dabei werden nur die Kilometer steuerlich angesetzt, die du mit dem Firmenwagen privat gefahren bist.

Obwohl es keine konkrete gesetzliche Regelung dazu gibt, wie ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch auszusehen hat, ergeben sich aus der Rechtsprechung einige Anhaltspunkte, die du als Anforderungen kennen sollten:

  1. Das Fahrtenbuch muss laufend geführt werden: Es ist also nicht möglich, die Farten auf verschiedenen Zetteln aufschreiben und das Fahrtenbuch erst am Ende des Steuerjahres auszufüllen. Vielmehr solltest du darauf achten, nach jeder Fahrt die entsprechenden Angaben (dazu später mehr) ins Fahrtenbuch zu schreiben - dieses kann auch in elektronischer Form geschehen.
  2. Das Fahrtenbuch muss lückenlos und zeitnah geführt werden: Auch dieses Kriterium für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch spricht dafür die Daten nach jeder Fahrt ins Fahrtenbuch zu übertragen.
  3. Das Fahrtenbuch muss in einer geschlossenen Form geführt werden und darf nicht manipulierbar sein: Damit soll sichergestellt werden, dass du nicht nachträglich Fahrten hinzufügst oder änderst. Musst du dennoch etwas an deinen Eintragungen ändern, müssen diese deutlich erkennbar und ohne großen Aufwand vom Finanzamt nachvollziehbar sein.

Darüber hinaus gehören zu betrieblichen Fahrten folgende Angaben unbedingt in das Fahrtenbuch:

  • Datum der Fahrt
  • Reiseziel der Fahrt (am besten mit Startpunkt)
  • Zweck der Fahrt (z. B. Kundenbesuch, zusätzlich den Namen des Kunden oder der Kundin angeben)
  • Kilometerstand bei Beginn und Ende der Fahrt
  • Umwege, sofern unvermeidbar

Dabei ist es essenziell die Kriterien für das Fahrtenbuch genau einzuhalten. Ist dein Fahrtenbuch nämlich fehlerhaft, erkennt es das Finanzamt wahrscheinlich nicht an. Mit der Konsequenz, dass das Finanzamt für dich die pauschale Versteuerung nach der 1-Prozent-Regelung ansetzt. Auch dann, wenn diese für dich finanzielle Nachteile hat.

Wann ist die 1-Prozent-Regelung für Firmenwagen besser, wann das Fahrtenbuch?

Aus der beispielhaften Berechnung der 1-Prozent-Regelung und dem sich daraus ergebenden geldwerten Vorteil wird deutlich, dass sich diese Form der Besteuerung nicht für alle Selbstständigen gleichermaßen eignet.

Auf der anderen Seite hat auch die Abrechnung über das Fahrtenbuch einige Nachteile, die du kennen und in deine Überlegungen einbeziehen solltest. Wenn du also vor der Entscheidung 1-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch stehst, kann dir folgende Tabelle weiterhelfen:

Argumente für die 1-Prozent-Regelung
Argumente für ein Fahrtenbuch
  • Der Dienstwagen hat einen niedrigen Bruttolistenpreis.
  • Das Fahrzeug ist schon älter und bereits komplett abgeschrieben.
  • Du nutzt den Dienstwagen zu einem großen Teil betrieblich.
  • Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind nur wenige Kilometer lang (wenn du ein Büro hast).
  • du hast wenig Aufwand, weil pauschal versteuert wird.
  • Das Auto wurde gebraucht gekauft.
  • Die laufenden Kosten des PKWs sind relativ niedrig.

Die Entscheidung für oder gegen die 1-Prozent-Regelung solltest du also gut überdenken. Jedoch bist du nicht auf ewig an deinen Entschluss gebunden. Der Wechsel zwischen Fahrtenbuch und 1-Prozent-Regel ist in diesen Fällen möglich:

  • jeweils zu Beginn eines neuen Jahres
  • bei der Anschaffung eines neuen Kfz
Zusammenfassung

1-Prozent-Regelung für Selbstständige zusammengefasst

  • Als Selbstständiger kannst du unter bestimmten Voraussetzungen dein Auto als Firmenwagen von der Steuer absetzen.
  • Privatfahrten musst du dabei jedoch gesondert versteuern.
  • Bei der Versteuerung hast du häufig zwei Optionen zur Auswahl: 1-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch.
  • Die 1-Prozent-Regelung ist die pauschale Form der Besteuerung mit weniger Aufwand.
  • Auf der anderen Seite hat die 1-Prozent-Regelung bei einem hohen Bruttolistenpreis des Autos oder bei wenig privater Nutzung finanzielle Nachteile.