Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.
Definition
Definition: Was ist die gesetzliche Einlagensicherung?
Die gesetzliche Einlagensicherung schützt das Geld von Bankkunden im Falle einer Pleite des Geldinstituts. Gesichert werden Guthaben pro Geldinstitut und Kunde in einer Höhe von bis zu 100.000 Euro, die auf einem Giro-, Tagesgeld-, Festgeld- oder Sparkonto des Kunden eingezahlt wurden. In der gleichen Höhe ebenfalls über die gesetzliche Einlagensicherung gesichert sind Einlagen bei Bausparkassen.
Ausnahmefälle der gesetzlichen Einlagensicherung
In Ausnahmefällen gilt der Schutz über die Einlagensicherung sogar bis zu einem Betrag von bis zu 500.000 Euro pro Kunden und Geldinstitut. Das ist dann der Fall, wenn die Einlagen für die weitere Lebensführung von besonderer Bedeutung sind. So sind zum Beispiel Beträge (bis zu 500.000 Euro) bis zu sechs Monaten nach ihrer Einzahlung geschützt, wenn sie beispielsweise aus Versicherungsleistungen oder dem privaten Verkauf einer Immobilie stammen, oder etwa wenn sie nach einer Scheidung oder bei Renteneintritt den Lebensunterhalt sichern sollen. Einen Anspruch auf Entschädigung durch die Einlagensicherung haben Privatpersonen, Personen- und Kapitalgesellschaften.
Info
Wie wird die Einlagenricherung geregelt?
Geregelt wird die Einlagensicherung über die europäische Einlagensicherungsrichtlinie, die in Deutschland über das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) umgesetzt wird. Damit sollen einheitliche Regelungen in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union garantiert werden. Das EinSiG sieht unter anderem vor, dass alle Banken, die ihren Hauptsitz in Deutschland haben, einem Einlagesicherungssystem angehören müssen. Sollte das nicht der Fall sein, erhält das entsprechende Geldinstitut keine Zulassung. Die gesetzliche Einlagensicherung (für 100.000 Euro) gilt unabhängig davon für alle Geldinstitute, die in der Europäischen Union ihren Hauptsitz haben.