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Ein­kommen­steuer für Selbst­ständige

einfach erklärt

Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.
Definition

Definition: Was ist Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen natürlicher Personen (Arbeitnehmer, Personengesellschaften, Freiberufler) erhoben. Sie stellt die wichtigste Einnahmequelle des deutschen Staates dar. Gesetzliche Grundlage bildet das Einkommensteuergesetz (EStG). Die Höhe der Einkommensteuer ergibt sich aus dem zu versteuernden Einkommen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit.

Diese Einkommen müssen versteuert werden

Im EStG sind die Einkunftsarten festgelegt, die versteuert werden müssen (§13 – § 22 EStG):

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (monatliches Gehalt von Arbeitnehmern)
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einkünfte (z. B. Vermietung beweglicher Gegenstände)

Das zu versteuernde Einkommen setzt sich aus der Summe der im Steuerjahr generierten Einkünfte aus den verschiedenen Einkunftsarten zusammen.

Info

Unterscheidung von natürlichen und juristischen Personen (EStG)

Das EStG unterscheidet bei der Besteuerung von Einkünften zwischen juristischen Personen, z. B. einer GmbH und natürlichen Personen. Selbstständige, wie z. B. Freiberufler, Gewerbetreibende und umsatzsteuerpflichtige Kleinunternehmer zahlen Einkommensteuer. Ein Kleingewerbe zählt ebenfalls dazu. Haben Sie eine AG gegründet, zahlen Sie als Unternehmer stattdessen Leistungen in Form von Körperschaftssteuer.

Voraussetzungen der Einkommensteuer kennen

In Ihrer festzusetzenden Erklärung zur Einkommensteuer müssen Sie alle Einkünfte aufführen, die Sie im Laufe eines Jahres generiert haben. Machen Sie falsche Angaben oder fehlen Informationen und Sie bezahlen zu wenig Steuern, kann das großen Ärger mit der Finanzbehörde nach sich ziehen. Um gravierende Nachzahlungen zu vermeiden, sollten Sie sich deshalb mit den Voraussetzungen der Einkommensteuer beschäftigen und die berechneten Sätze innerhalb des entsprechenden Zeitraums bezahlen.

Einkommensteuer und Lohnsteuer: Was unterscheidet sie?

Die Wortschöpfungen Lohnsteuer und Einkommensteuer bringen auch Sie durcheinander? Im Grunde ist es aber ganz einfach: Die darin enthaltenden Begriffe „Einkommen“ bzw. „Lohn“ sind das eigentliche Unterscheidungsmerkmal. Denn beim Lohn handelt es sich um die Bezahlung eines Arbeitnehmers für geleistete Arbeit. Das Einkommen definiert dagegen ALLE regelmäßigen Einnahmen, Bezüge oder Einkünfte z. B. durch Vermietung, die Ihnen jährlich zufließen. Deshalb handelt es sich bei der Lohnsteuer auch nicht um eine eigenständige Steuerart. Sie bildet nur einen Teil eines Einkommens ab und wird vom Arbeitgeber sozusagen als Vorauszahlungen der Einkommensteuer an das Finanzamt übermittelt.

Infografik von Lexware zur Darstellung von Einkommensteuer und Lohnsteuer

Müssen Selbstständige Einkommensteuer zahlen?

Ob Sie als Unternehmer einkommensteuerpflichtig sind, ist von Ihrem Gewerbetyp abhängig. So müssen natürliche Personen, also Personengesellschaften und Freiberufler, Einkommensteuer abführen, Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs dagegen nicht. Das bedeutet aber nicht, dass Kapitalgesellschaften steuerlich bessergestellt sind. Anstelle der Einkommensteuer führen diese Unternehmen die sogenannte Körperschaftsteuer ab.

Zu den Personengesellschaften gehören zum Beispiel:

  • Einzelunternehmen/eingetragener Kaufmann (e.K.)
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
  • offene Handelsgesellschaften (OHG)
  • Kommanditgesellschaften (KG)
  • Partnerschaftsgesellschaften (PartG)

Diese Unternehmen unterliegen keiner Ertragsbesteuerung. Stattdessen sind die Inhaber dazu verpflichtet, den Geschäftsertrag im Zuge der Einkommensteuererklärung an das Finanzamt zu melden und zu versteuern. Dasselbe gilt für Freiberufler.

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Wie hoch ist die Einkommensteuer für Selbstständige und Freiberufler?

Die Einkommensteuer wird vom Gewinn eines Unternehmens abgeführt. Die Höhe der Einkommensteuer hängt also von der Höhe des Gewinns ab. Dieser ergibt sich aus der Summe der Betriebseinnahmen abzüglich sämtlicher Betriebsausgaben, wie zum Beispiel Miete oder Investitionen. Die Ermittlung der Einkünfte erfolgt entweder über die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) oder die doppelte Buchführung.

Grundfreibeiträge für Ledige und Verheiratete

Illustration Einkommensteuer Grundfreibeträge für Ledige und Verheiratete

Jede Person hat einen steuerlichen Grundfreibetrag. Dieser ist für Verheiratete doppelt so hoch wie für Ledige. Die Höhe wird jährlich angepasst.

Für das Steuerjahr 2024 gelten folgende Grundfreibeträge:

  • 11.604 Euro für Singles
  • 23.208 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare

Wer Einnahmen unterhalb dieses Grundfreibetrags erzielt, muss keine Einkommensteuer zahlen. Wird der Grundfreibetrag jedoch überschritten, wird eine Steuerabgabe fällig. Das heißt: Je leistungsfähiger Sie als Unternehmer sind (also je mehr Einnahmen Sie verzeichnen), desto höher ist auch der zu zahlende Steuersatz. Dieses steuerliche Phänomen wird als Progression bezeichnet. Sehr gut verdienende Unternehmer und Selbstständige müssen sogar mehr als 40 Prozent des Gewinns versteuern.

Hinweis

Solidaritätszuschlag

Beachten Sie: Zusätzlich zur Einkommensteuer gibt es den Solidaritätszuschlag. Der Solidaritätszuschlag, kurz Soli genannt, ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer bzw. zur Kapitalertrags- und Körperschaftsteuer. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent und berechnet sich jeweils aus der Höhe der Einkommensteuer bzw. der Kapitalertragsteuer oder der Körperschaftsteuer. Seit 2021 fällt der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent aller Lohnsteuer- und Einkommensteuerzahler weg. 2024 entfällt er, wenn die jährlichen Steuerabgaben unter 17.543 Euro (Ledige) beziehungsweise 35.086 Euro (Verheiratete) liegen.

Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Die Einkommensteuer wird quartalsweise im Voraus bezahlt und jeweils zum 10. der Monate März, Juni, September und Dezember fällig. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich entweder nach der Höhe der im Vorjahr gezahlten Einkommensteuer oder nach erwarteten Einnahmen.

Info

Wie wird Einkommensteuer abgeführt?

Zunächst einmal: Die Einkommensteuer wird immer an das Finanzamt abgeführt. Die Behörde prüft Ihre Angaben, um im nächsten Schritt die Einkommensteuer zu berechnen. Als Selbstständiger bzw. später als steuerpflichtiger Rentner sind Sie verpflichtet, eine jährliche Erklärung zur Einkommensteuer abzugeben. Deren Abgabetermin endet stets im Juli des Folgejahres, alle Unterlagen müssen also bis zum 31. Juli digital übermittelt sein. Wenn Sie Ihre Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht haben, wird sie innerhalb von Wochen bearbeitet. Abschließend erhalten Sie einen Einkommensteuerbescheid, gegen den Sie innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch einlegen können.

Einkommensteuer als Vorauszahlung

Die Überweisung der Einkommensteuerschuld bzw. der jeweilige Steuerbetrag bezieht sich immer auf das vorangegangene Kalenderjahr. Deshalb kann das Finanzamt das Recht nutzen, Ihnen eine sogenannte Steuervorauszahlung zu berechnen. Als Grundlage dienen Ihre Angaben zu versteuernden Einkünften (zvE) und Bezügen aus der zuletzt eingereichten Steuererklärung. Das Finanzamt teilt die berechnete Steuerlast durch vier und ermittelt so vier Quartalsraten, die von Ihnen, jeweils zum 10. im März, Juni, September und Dezember gezahlt werden müssen.

So wird die Einkommensteuer berechnet

Sicherlich interessiert es Sie nun, wie das Finanzamt die Höhe der Einkommensteuer ermittelt und somit die Höhe des zu begleichenden Steuerbetrags für Sie herausfindet. Dazu sieht das Einkommensteuergesetz (EStG) eine Reihe von Regeln und Tarifen vor. Sie nehmen Einfluss auf die Höhe Ihrer Steuerlast. Vorgesehen sind darin auch steuersenkende Faktoren, also Ausgaben, die Ihre Einkommensteuer und somit auch Ihren Steuerbetrag verringern können.

Info

Netto-Regel in Deutschland (EStG)

Bei der Berechnung der Einkommensteuer in Deutschland wendet das Finanzamt die sogenannte Netto-Regel an. Was heißt, dass nur die Netto-Einnahmen versteuert werden. Von diesem können Sie zu Ihren Gunsten die Betriebsausgaben abziehen. Alle Zahlen und der errechnete Steuerbetrag für Ihr Unternehmen beziehen sich stets nur auf das vorangegangene Jahr.

Die Einkommensteuererklärung

Definition

Definition: Was ist die Einkommensteuererklärung?

Mit der Einkommensteuererklärung teilen Sie dem Finanzamt Ihre Einkommensverhältnisse mit. Dabei werden alle Einnahmen, Einkommensteuervorauszahlungen, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen aufgeführt. Grundlage hierfür ist eine korrekte Buchführung. Aus der Einkommensteuererklärung wird die fällige Einkommensteuer festgesetzt.

Ihre Steuerschuld steht im Steuerbescheid

Nachdem das Finanzamt Ihre Einkommensteuererklärung bearbeitet und geprüft hat, erhalten Sie einen Steuerbescheid. In diesem werden Ihre Steuervorauszahlungen mit Ihrer tatsächlichen Steuerlast verglichen, um Ihre Steuerschuld zu ermitteln.

  • Ist Ihre Steuerlast höher als Ihre geleistete Vorauszahlung, fordert Sie das Finanzamt zur Steuernachzahlung
  • Haben Sie bei der Vorauszahlung mehr gezahlt als erforderlich, erhalten Sie eine Einkommensteuer-Rückerstattung

Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung

Die Einkommensteuererklärung eines Steuerjahres muss immer bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden (seit dem Steuerjahr 2018). Wenn Sie sich Unterstützung bei Ihrem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein holen, verschiebt sich der Stichtag der Abgabe jeweils auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres.

Tipps zur Steuerminderung

Um so wenig Einkommensteuer wie möglich zu bezahlen, muss der zu versteuernde Gewinn so gering wie möglich sein. Deshalb sollten Sie bei der Einkommensteuererklärung alle

  • Werbungskosten
  • Sonderausgaben und
  • außergewöhnliche Belastungen

geltend machen.

Beispiele für Werbungskosten:

  • Reisekosten für Dienstreisen
  • Kosten für Berufsbekleidung
  • Bewerbungskosten
  • anteilige Mietkosten für ein Arbeitszimmer

Beispiele für Sonderausgaben:

  • Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung
  • Beiträge für Haftpflichtversicherungen
  • Kirchensteuer
  • Spenden
  • Ausbildungskosten

Beispiele für außergewöhnliche Belastungen:

  • Unterhaltskosten
  • Pflegeheimkosten für die eigenen Eltern
  • Beerdigungskosten
  • Krankheitskosten
Zusammenfassung

Einkommen­steuer für Selbst­ständige zusammengefasst

  • Die Einkommensteuer wird vom deutschen Staat auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben.
  • Alle Personengesellschaften und Freiberufler sind dazu verpflichtet, ihren Geschäftsertrag im Zuge der Einkommensteuererklärung zu versteuern.
  • Diese Pflicht besteht nur, wenn der Gewinn den aktuellen Grundfreibetrag überschreitet.
  • Um so wenig Einkommensteuer wie möglich zu zahlen, sollten Selbstständige alle Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
  • Einkommensteuerpflichtige Selbstständige müssen die Einkommensteuer durch Abschlagszahlungen quartalsweise im Voraus bezahlen.
  • Die Abgabefrist zur Steuererklärung ist der 31. Juli des Folgejahres.