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Provision
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Definition

Was ist eine Provision?

Provision als Begriff kommt aus dem Lateinischen, genau genommen vom Verb providere, und heißt wörtlich übersetzt soviel wie beschaffen. Im heutigen Sprachgebrauch meint eine Provision per Definition die Zahlung eines erfolgsabhängigen Entgelts für erbrachte Geschäftsabschlüsse bzw. Verträge, zugunsten eines Vermittlers oder einer Vermittlerin. Je nach Branche gibt es für den Begriff Provision noch andere Bezeichnungen: Courtage, Aufschlag, Agio oder Packing. Stets handelt es sich dabei um eine Vergütung in Form einer prozentualen Umsatzbeteiligung.

Die Höhe der Provision wird als Prozentsatz vertraglich festgelegt und errechnet sich nach dem Wert der vermittelten Leistung oder des Produkts. Sie wird erst fällig, wenn das Geschäft erfolgreich ausgeführt wurde. Geht es um Provisionen, so sind stets ein:e Auftraggeber:in (Unternehmer:in), ein Kunde oder eine Kundin sowie ein:e Vertriebsmitarbeiter:in oder Handelsvertreter:in beteiligt.

Wer erhält eine Provision und wann wird sie gezahlt?

Immobilienmakler:innen erhalten sie und Vertriebsmanager:innen streben sie in allen Branchen an: die Provision. Jene hart erkämpfte Erfolgsprämie drückt eine leistungsabhängige Bezahlung aus, die von Unternehmen entweder an selbstständige Handelsvertreter:innen oder an eigene Mitarbeiter:innen, zusätzlich zum Festgehalt, gezahlt wird. Eine Provision gibt es immer dann, wenn das Geschäft zwischen einem Unternehmen und einem Kunden oder einer Kundin erfolgreich vermittelt werden konnte. Die Provision stellt in ihrer Bedeutung nicht nur ein begehrtes Entgelt dar, sondern fördert bei angestellten Mitarbeiter:innen deren Motivation, weil sie auf diese Weise nicht nur am Umsatz, sondern auch am Erfolg ihres Arbeitgebers oder ihrer Arbeitgeberin teilhaben.

Provisionsarten quer durch alle Branchen

Es gibt verschiedene Arten von Provisionen. Ihre rechtliche Grundlage sind in der Regel die Vorschriften des Handelsrechts. Unterschiede ergeben sich aus der Branchenzugehörigkeit, der jeweiligen Leistung und der Art der geschäftlichen Transaktion. Höhe und Satz einer Provision stehen im Zusammenhang mit dem Umfang und Aufwand eines Geschäfts. Im Folgenden einige Beispiele zu den Arten der Provisionierung:

Abschlussprovision

Diese wird z. B. für den Verkauf einer Immobilie gezahlt.

Courtage

So nennt sich das erfolgsabhängige Vermittlungsentgelt in der Maklerbranche oder an der Börse

Bearbeitungsprovision

Diese ist fällig, wenn der Vermittler spezielle Bearbeitungsleistungen innerhalb eines Geschäftsvorgangs bietet

Bestandsprovision

Entsteht dadurch, dass z. B. ein Versicherungsvertrag nach Abschluss vom Vermittelnden weiter betreut wird

Inkassoprovision

Mitarbeiter:innen eines Inkasso-Unternehmens erhalten diese Vergütung, wenn sie bei Schuldner:innen erfolgreich ausstehende Zahlungen eingetrieben haben

Folgeprovision

Wird für jede weitere Bestellung eines Produkts im Rahmen eines Vertrages gewährt

Verlängerungsprovision

Erhält der Vermittler oder die Vermittlerin, wenn ein bestehender Vertrag durch den Kund:innen verlängert wird

Einmalprovision

Hier wird ausschließlich einmal ein Entgelt an den oder die Vermittler:in gezahlt. In Summe fällt sie meist höher aus, weil hier bereits Pauschalen für Betreuung, Bestand und Folgeaufträge integriert sind

Tipp

Definition als Erfolgsprämie

Der Begriff Provision wird im deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) als Erfolgsprämie beschrieben, deren Zahlung davon abhängt, ob der Vermittler einem Auftraggeber zu einem Umsatz verhilft.

Provision: Gesetzliche Regelungen im HGB

Das HGB als großes Nachschlagewerk regelt alle Fragen der Handelsgesetzgebung, unter anderem auch die Grundlagen der Provision. Im § 87 heißt es, dass ein Handelsvertreter Anspruch auf eine angemessene Provision für alle während des Vertragsverhältnisses abgeschlossenen Geschäfte hat. Voraussetzung ist, dass diese auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind oder mit Dritten abgeschlossen werden, die er als Kunde oder Kundin für Geschäfte der gleichen Art geworben hat. Die Höhe der Provision berechnet sich in der Regel nach dem Wert des Vertragsgeschäfts. Damit ist z. B. ein Kaufpreis gemeint oder eine Kreditsumme bzw. ein Versicherungsumfang. Ein Provisionsanspruch ist stets an folgende Voraussetzungen gebunden:

Erfolgsfall

Anspruch auf eine Provision besteht nur im Erfolgsfall, das heißt, nach einem nachweislichen Geschäft oder Vertragsabschluss. Für die Provisionszahlung gibt es unterschiedliche Fristen. Oft wird sie am Ende des Monats des Vertragsabschlusses fällig. Manchmal wird sie monatlich oder quartalsweise ausgezahlt. Das hängt von der Vereinbarung zwischen Auftraggeber:in und Vermittler:in ab.

Verjährung

Provisionsansprüche können laut Gesetz binnen drei Jahren verjähren, ab dem Zeitpunkt in dem der Anspruch entstanden ist

Rücktrittsrecht

Wenn ein Kunde oder eine Kundin beispielsweise fristgerecht vom Vertrag zurücktritt oder zahlungsunfähig ist, erlischt der Anspruch auf Provision für den oder die Vermittler:in bzw. Handelsverteter:in, trotz aller Anstrengungen, die er oder sie erbracht hat.

Provisionsverlust

Wenn sich die Bewertungsgrundlage ändert, z. B. die Versicherungssumme niedriger angesetzt wird, kann sich die Provision reduzieren. Das ist auch der Fall, wenn der oder die Handelsvetreter:in dem oder der Kund:in für bestimmte Produkte Rabatt gewährt. Mitunter ist es zielführend, wenn der oder die Vermittler:in auf die Provision verzichtet, in solchen Fällen teilen sich manchmal Auftraggeber:in, Kund:in und Vermittler:in den Provisionsverzicht auf.

Tipp

Rechte auf Provision einfordern

Kommt ein:e Unternehmer:in er Zahlungsverpflichtung nicht pünktlich nach, kann z. B. der oder Handelsvertreter:in seine Provision juristisch einfordern.

Provision versteuern: Das ist zu beachten

Provisionen stellen Einnahmen dar, die wie Gehalt oder Umsätze aus selbstständiger Tätigkeit grundsätzlich versteuert werden müssen. Folgende Unterscheidungen sind wichtig:

Selbstständige: Für ihre Provision greift die Umsatzsteuer

Selbst wenn nur eine einmalige Provisionszahlung geflossen ist, muss diese in der Steuererklärung eines Handelsvertreters unter „Sonstige Bezüge“ angegeben werden. Dagegen sind regelmäßige Provisionssummen als Einnahmen in der Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) auszuweisen. Denn für Provisionen gilt stets die Umsatzsteuerpflicht (UStG).  Das UStG nennt im § 4 folgende Ausnahmen, bei welchen die Provision steuerfrei ist:

  • Vermittlungsprovisionen im Geld- und Kapitalsektor
  • Private Equity-Gesellschaften als unabhängige Zusammenschlüsse mehrerer Investor:innen.
  • Umsätze von Versicherungsmakler:innen

Provision von Arbeitnehmer:innen: Hier greift die Lohnsteuer

Das Arbeitsrecht erlaubt die Zahlung einer Provision im Rahmen von Zusatzvereinbarungen im Arbeitsvertrag. Die Provisionsregelung fokussiert stets den Umsatz, den z. B. ein:e Vermittler:in seinem Unternehmen durch Vertragsabschlüsse generiert. Je mehr Verträge zum Beispiel Mitarbeiter:innen einer Vertriebsabteilung abschließen, desto mehr Umsatz entsteht, was gleichzeitig auf ihre Provisionen einzahlt. Der Arbeitgeber:innen rechnet in der Lohnbuchhaltung jene Erfolgsprämien monatlich ordnungsgemäß ab.

Tipp

Provision zählt zum Gehalt

Wenn Arbeitgeber:innen ihren Mitarbeiter:innen Provisionen gewähren, zählen diese zum Gehalt. Der oder die Arbeitgeber:in rechnet in der Lohnbuchhaltung die vereinbarte Provision für die Vermittlung von Kund:innen zum fixen Gehalt dazu und errechnet für diesen Gesamtbetrag die anfallende Lohnsteuer. Diese wird wie immer an das Finanzamt abgeführt. Für Provisionen werden zudem Sozialabgaben fällig. Erst nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben überweist der oder die Unternehmer:in den Mitarbeiter:innen das übliche Monatsgehalt plus die Nettoprovision.

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In welchen Branchen sind Provisionen üblich?

Provisionen werden in vielen Wirtschaftszweigen gezahlt. Geläufig sind sie vor allem bei Banken, Makler:innen oder Versicherungen. Auch Inkassounternehmen und Kreditvermittler:innen zahlen Angestellten oder Selbstständigen Provisionen für ihre Leistungen. Konkret heißt das: Immer dann, wenn ein geschäftlicher Vertrag zustande kommt, erhält der Vermittler:in die vereinbarte, meist prozentual errechnete Erfolgsprovision ausbezahlt. Selbst wenn ein:e Makler:in ein Immobilienangebot als provisionsfrei am Markt anbietet und somit die Provision für den oder die Käufer:in entfällt, wird seine eigene Erfolgsprämie vom Hausanbieter bzw. von seinem oder seiner Arbeitgeber:in getragen.

Vermittler:innen von Geschäftsverträgen oder Vertriebsmanager:innen müssen jedoch nicht zwangsläufig selbstständig sein, um Provisionen zu erhalten. Angestellte von Vertriebsabteilungen verdienen oft zusätzlich zu ihrem Festgehalt noch Provisionen. In folgenden Berufen werden Provisionen gezahlt:

  • Versicherungskaufmann oder -frau
  • Bankberater:innen
  • Kreditvermittler:innen
  • Immobilienmakler:innen

Zusammenfassung

Provision zusammengefasst

  • Eine Provision ist eine erfolgsabhängige Vergütung, die aufgrund einer Geschäftsvermittlung zustande kommt.
  • Sie errechnet sich in der Regel mithilfe eines vereinbarten Prozentsatzes, bezogen auf den erzielten Wert bzw. Umsatz.
  • Eine Provision wird nur im Erfolgsfall gezahlt.
  • Im Hintergrund jener geschäftlichen Transaktionen stehen folglich immer ein:e Auftraggeber:in (Unternehmen), ein:e Vermittler:in (z. B. Makler:in) und ein:e Kund:in.
  • Der oder die Vermittler:in ist nur dann provisionsberechtigt, wenn er offiziell im Auftrag des Unternehmens aktiv ist.
  • Es gibt verschiedene Provisionsarten. Unterschiede erklären sich aus Branchenzugehörigkeit sowie Art und Umfang der Tätigkeit und dem damit verbundenen Aufwand.
  • Das Handelsgesetz regelt alle Details zu Provisionen.
  • Provisionen müssen stets versteuert werden. Hier greifen bei Selbstständigen die Vorschriften zur Umsatzsteuer und bei Angestellten die der Lohnsteuer.
  • Unternehmer:innen, die Provisionen nicht bezahlen, können verklagt werden.
  • Provisionsansprüche können binnen drei Jahre verjähren.