
Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am 28.01.2025
Was sind Wertpapiere?
Wertpapiere sind Urkunden, die dem Inhaber bestimmte Vermögensrechte sichern. Zu den häufigsten Arten gehören Aktien, Anleihen und Fonds. Ursprünglich in Papierform ausgestellt, sind sie heute meist elektronisch erfasst. Sie ermöglichen es, Rechte gegenüber Schuldnern geltend zu machen. Eine Unterscheidung erfolgt nach wirtschaftlicher Funktion, Berechtigtem und Übertragungsmodalitäten.
Arten von Wertpapieren und ihre Unterscheidungen
Es gibt verschiedene Arten von Wertpapieren. Im Folgenden werden die Arten und deren Unterscheidungsmerkmale erläutert:
Unterscheidung nach wirtschaftlicher Funktion
Wertpapiere lassen sich nach ihrer wirtschaftlichen Funktion kategorisieren:
Unterscheidung nach Berechtigten
Ein weiteres Kriterium ist die Bestimmung des Berechtigten:
Inhaberpapiere
- Der Inhaber gilt als Berechtigter, wenn er das Papier vorlegt.
- Übertragungen erfolgen durch Einigung und Übergabe.
- Beispiele: Inhaberschecks, Inhaberaktien und Inhaberschuldverschreibungen.
Orderpapiere
- Berechtigte werden namentlich durch den Aussteller benannt.
- Übertragungen erfolgen durch Indossament (Übertragungsvermerk).
- Beispiele: Versicherungspolicen, Wechsel und Namensaktien.
Rektapapiere
- Der Berechtigte wird ausdrücklich namentlich genannt.
- Übertragungen erfolgen durch Zession, Übergabe oder Einigung.
- Beispiele: Sparbücher, Hypothekenbriefe und Versicherungsscheine.
Bilanzierung von Wertpapieren
Zuordnung zum Betriebsvermögen
Wertpapiere zählen meist zum neutralen Vermögen. In bestimmten Fällen können sie jedoch dem Betriebsvermögen zugeordnet werden, z. B.:
- Zur Förderung des Betriebszwecks.
- Zur Sicherung des Absatzes von Produkten.
Erfüllen Wertpapiere diese Kriterien nicht, werden sie als gewillkürtes Betriebsvermögen geführt und müssen in der Handels- und Steuerbilanz ausgewiesen werden.
Bilanzielle Zuordnung im Anlage- oder Umlaufvermögen
Die Einordnung richtet sich nach der Nutzungsdauer:
- Anlagevermögen: Langfristige Kapitalanlagen, z. B. Beteiligungen.
- Umlaufvermögen: Kurzfristige Anlagen mit Verkaufsabsicht oder schnellen Wertsteigerungen.
Bewertung von Wertpapieren
Anschaffungskosten
Die Bewertung erfolgt zu den Anschaffungskosten, einschließlich:
- Bankspesen
- Maklergebühren
- Vermittlungsprovisionen
Stückzinsen bei festverzinslichen Papieren gelten nicht als Anschaffungskosten, da sie bereits erworbene Zinsansprüche darstellen.
Teilwertabschreibungen
Bei dauerhaften Wertminderungen sind Teilwertabschreibungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG zulässig. Kriterien hierfür sind:
- Börsenkursrückgänge: Über 40 % unter den Anschaffungskosten oder 25 % an zwei Bilanzstichtagen.
- Langfristige Wertverluste: Keine Hinweise auf Erholung.
Bei festverzinslichen Papieren ist eine Abschreibung nur bei Bonitäts- oder Liquiditätsrisiken des Schuldners möglich.
Steuerlich besteht ein Wahlrecht zur Abschreibung, während handelsrechtlich oft eine Pflicht zur Anpassung besteht.
Steuerlicher Umgang mit Wertpapieren
Kapitalerträge und Steuerpflicht
Wertpapiererträge werden steuerlich unterschiedlich behandelt:
- Privatvermögen: Einkünfte aus Kapitalvermögen, besteuert mit 25 % Abgeltungssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
- Betriebsvermögen: Erträge zählen zu den betrieblichen Einkünften; teilweise gelten Steuervergünstigungen (Teileinkünfteverfahren).
Verlustverrechnung und Werbungskosten
- Verluste aus Aktienverkäufen: Nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechenbar.
- Werbungskosten: Der Abzug ist ausgeschlossen, Ausnahme bilden reine Veräußerungskosten.
Sparer-Pauschbetrag
Ein Pauschbetrag von 801 Euro (Ledige) bzw. 1.602 Euro (Ehegatten) kann abgezogen werden.
Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer wird direkt vom Finanzinstitut einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Eine Veranlagung ist nur erforderlich, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 % liegt.
Besondere Regelungen für Gewinne
- Veräußerungsgewinne sind steuerpflichtig, wenn die Wertpapiere nach dem 31.12.2008 erworben wurden.
- Für wesentliche Beteiligungen gelten Sonderregelungen nach § 17 EStG.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick, wie die Besteuerung seit dem 1.1.2009 vollzogen wird:
- Summe der Einnahmen abzüglich des Sparer-Pauschbetrags (kein Verlust möglich).
- Verrechenbare Verluste: Verluste aus Aktienverkäufen sind nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechenbar. Verluste aus Vorjahren können ins nächste Kalenderjahr übertragen werden.
Wertpapiere erfüllen wichtige wirtschaftliche und rechtliche Funktionen. Ihre bilanzielle und steuerliche Behandlung hängt von ihrer Art, Nutzung und Zuordnung ab. Eine sorgfältige Bewertung und Erfassung ist entscheidend, um rechtliche und steuerliche Vorschriften einzuhalten.
Wertpapiere zusammengefasst
- Wertpapiere belegen Vermögensrechte und existieren meist in elektronischer Form.
- Sie lassen sich nach wirtschaftlicher Funktion und Berechtigten unterscheiden.
- Für die Bilanzierung ist eine Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen erforderlich.
- Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten; bei Wertminderungen gelten besondere Abschreibungsregeln.
- Steuerlich werden Erträge aus Wertpapieren unterschiedlich behandelt, je nachdem, ob sie im Privat- oder Betriebsvermögen liegen.