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Ab­schreibung
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Definition

Definition: Was ist eine Abschreibung?

Im Rechnungswesen bezeichnet man die Erfassung und Verrechnung von Wertminderungen, die bei Anlage- oder Umlaufvermögensgegenständen auftreten, als Abschreibung. Ihre handelsrechtlichen Grundlagen sind in § 253 Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Abschreibungen treten konstant und unabhängig von Auftrags- oder Beschäftigungslage auf und gehören damit aus Sicht der Kosten- und Leistungsrechnung zu den Fixkosten eines Betriebs.

Wann treten Abschreibungen auf?

Abschreibungen treten immer dann auf, wenn das Vermögen eines Unternehmens gemindert wird. Typische Beispiele sind Abnutzungen, die an Einrichtungsgegenständen, Gebäuden oder Werkzeugen auftreten. Aber auch immaterielle Betriebsmittel wie Patente oder Nutzungsrechte können betroffen sein. Je nachdem, wie und auf welche Art der Wertverlust eintritt, können unterschiedliche Abschreibungsarten möglich sein und verschiedene Berechnungsmethoden angewendet werden.

Wie wirkt sich eine Abschreibung auf die Bilanz bzw. den Gewinn eines Unternehmens aus?

Eine Abschreibung wirkt immer gewinn- und somit steuermindernd, weshalb die meisten Unternehmen versuchen, sie regelmäßig vorzunehmen. Ziel einer Abschreibung ist es immer, den Wert des abzuschreibenden Wirtschaftsgutes entweder auf 0 oder auf einen Restwert zu reduzieren.

Info

So gehen Sie mit vollständig abgeschriebenen Wirtschaftsgütern um

Ist ein Wirtschaftsgut vollständig abgeschrieben, wird jedoch weiterhin genutzt, ist es mit 1 Euro Restwert in der Bilanz des Unternehmens zu führen, bis es verschrottet, zerstört oder veräußert wird.

Die Ursachen von Abschreibungen

In der Regel kann es fünf Ursachen für Abschreibungen geben. Man unterscheidet üblicherweise zwischen Wertverlusten allgemeiner und spezieller Art. Diese sind:

Wertverluste allgemeiner Art
Wertverluste spezieller Art
Wirtschaftlich bedingt: technischer Fortschritt, Nachfrageverschiebung
Verbrauchsbedingt: Abnutzung, Gebrauch, Verbrauch
Rechtlich bedingt: Ablauf von Schutz- oder Nutzungsrechten
Zeitlich bedingt: Verschleiß, Abbau
Witterungsbedingt: Wertminderung durch Witterung (z. B. Rost bei Fahrzeugen)
Zeitlich bedingt: Verschleiß, Abbau

Welche Abschreibungsarten gibt es?

Generell unterscheidet man zwischen drei Abschreibungsarten:

  1. Zeitproportionale Abschreibung
    Bei dieser Abschreibungsart ist allein die Alterswertminderung entscheidend für die Höhe der Abschreibung.
  2. Leistungsproportionale Abschreibung
    Hierbei ist allein die verrichtete Leistung entscheidend – meist in Betriebsstunden oder zurückgelegter Strecke in Kilometern gemessen.
  3. Substanzwertabschreibung
    Von Substanzwertabschreibung spricht man, wenn die Substanz eines Wirtschaftsgutes tatsächlich abnimmt. Das ist beispielsweise bei einem Steinbruch der Fall, da man dort Stein abbaut und die vorhandene Restmenge so reduziert.

Abschreibungsmethoden

Aus den drei oben genannten Abschreibungsarten ergeben sich verschiedene Abschreibungsmethoden, zwischen denen das Unternehmen wählen kann, wenn es Abschreibungen vornimmt.

Dieses Methodenwahlrecht bezieht sich allerdings nur auf das Handelsrecht. Aus steuerrechtlicher Perspektive gibt es Vorschriften, welche Methode für welche Wirtschaftsgüter zulässig ist. Diese Vorschriften sind in § 7 Abs. 1-5 EStG geregelt.

Häufig gestellte Frage

Kann die Abschreibungsmethode geändert werden?

Eine einmal gewählte Abschreibungsmethode für ein Wirtschaftsgut kann im Nachhinein nicht mehr geändert werden! Nur von der geometrisch-degressiven zur linearen Methode kann man einmal wechseln, um am Ende der Nutzungsdauer ein Restbuchwert von 0 zu erreichen.

Methoden der Abschreibung

Die verschiedenen Abschreibungsmethoden dienen dazu, unterschiedliche Arten des Wertverfalls in der Unternehmensbilanz möglichst exakt darzustellen. Dabei sind sechs verschiedene Optionen möglich:

  1. Lineare Abschreibung
    Über die Nutzungsdauer wird jedes Jahr dieselbe Summe abgeschrieben, bis am Ende der Nutzungsdauer das Wirtschaftsgut vollständig abgeschrieben ist. Der jährliche Abschreibungsbetrag kann ganz einfach berechnet werden:
    Abschreibungsbetrag = Anschaffungskosten / Nutzungsdauer (Jahre)
  2. Geometrisch-degressive Abschreibung
    Jedes Jahr wird derselbe Prozentsatz des Wirtschaftsguts abgeschrieben. Da bei dieser Methode kein Restwert von 0 zu erreichen ist, kann man einmal von der geometrisch-degressiven zur linearen Abschreibung wechseln.
  3. Arithmetisch-degressive Abschreibung
    Bei der arithmetisch-degressiven Abschreibung wird von Jahr zu Jahr ein sinkender Betrag abgeschrieben. Dieser sogenannte Degressionsbetrag ergibt sich aus dem Quotienten aus Anschaffungskosten und der Summe der geplanten Nutzungsjahre (z. B. bei 4 Jahren: 4+3+2+1=10). Das Wirtschaftsgut ist also am Ende der Nutzungsdauer vollständig abgeschrieben.
  4. Gebrochene Abschreibung
    Hier wird zwischen zeitbedingtem und gebrauchsbedingtem Verschleiß unterschieden. Ein klassisches Beispiel ist die Abschreibung eines Firmenwagens. Dieser verliert alleine über die Zeit an Wert. Durch die Nutzung steigt der Wertverlust natürlich noch weiter an. Weil sich Zeitwert und Abnutzung oft gegenseitig bedingen, ist die Verwendung dieser Abschreibungsmethode allerdings umstritten.
  5. Progressive Abschreibung
    Die progressive Abschreibung ist das Gegenteil der geometrisch-degressiven Abschreibung (s. o.). Denn hier steigt der Abschreibungsbetrag mit zunehmender Nutzungsdauer. Man verwendet diese Methode beispielsweise bei Plantagen, die erst nach mehreren Jahren ihre volle Nutzung erreichen.
Hinweis

Progressive Abschreibung

Unabhängig von ihrer handelsrechtlichen Verwendung ist die progressive Abschreibung steuerrechtlich nie zulässig!

  1. Leistungsabschreibung
    Die abzuschreibende Summe ergibt sich bei der leistungsbezogenen Abschreibung aus der tatsächlichen Nutzung des Wirtschaftsguts. Beispielsweise muss eine Maschine über ihre Nutzungsdauer eine bestimmte Anzahl an Betriebsstunden erreichen, um vollständig abgeschrieben zu sein. Am Jahresende werden die im Jahr geleisteten Stunden zusammengezählt und anteilig eine Abschreibung im Verhältnis zum Anschaffungswert vorgenommen.
Info

Zeitanteilige Abschreibung

Jede Abschreibungsmethode geht grundsätzlich von ganzen Jahren aus. Deshalb muss bei unterjähriger Anschaffung bedacht werden, für das erste Jahr eine zeitanteilige Abschreibung vorzunehmen.

Wie errechnet sich die Höhe der Abschreibung?

Zwei Größen sind besonders entscheidend für die Abschreibungsbestimmung: Die Nutzungsdauer und der Anschaffungspreis. Wie hoch die konkrete Abschreibung im Einzelfall aussieht, errechnet sich dann anhand dieser beiden Kennzahlen in Verbindung mit der gewählten Abschreibungsmethode. Als Beispiel dient die lineare Abschreibung:

Beispiel zur linearen Abschreibung

Eine mobile Poliermaschine wird für 15.000 Euro angeschafft, soll fünf Jahre lang verwendet und linear abgeschrieben werden. Der Anschaffungspreis wird durch die Nutzungsdauer geteilt. Die jährliche Abschreibung beträgt demnach:

15.000 Euro / 5 Jahre = 3.000 Euro

Durch die gleichmäßige Abschreibung reduziert sich der Restwert der Maschine jedes Jahr um 3.000 Euro, bis er den Wert 0 erreicht. Wird die Maschine dann jedoch weiterhin genutzt, verbleibt sie mit einem Restwert von 1 Euro in der Unternehmensbilanz.

Berechnen Sie hier mit wenigen Klicks direkt Ihren persönlichen Abschreibungsplan.

Wie hoch ist die Nutzungsdauer von Anlagegütern?

Ein Unternehmen kann die Nutzungsdauer für ein Wirtschaftsgut i. d. R. nicht selbst wählen. Die Nutzungsdauer ist abhängig von der Art des Wirtschaftsgutes und ist in der AfA-Tabelle festgelegt.

AfA-Tabelle und Nutzungsdauer

AfA steht für Absetzung für Abnutzung. Das Bundesfinanzministerium gibt in seiner amtlichen AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (AfA-Tabelle „AV“) Richtlinien vor, welche Wirtschaftsgüter über welchen Zeitraum abgeschrieben werden sollten. Bei dieser Tabelle handelt es sich allerdings nicht um juristische Vorgaben, sondern um Erfahrungswerte, von denen – mit entsprechender Begründung – abgewichen werden kann.

Auszug aus der AfA-Tabelle „AV“:

Anlagegüter
Nutzungsdauer (in Jahren)
PKW
6
LKW
9
Anhänger
11
Traktoren
12
PC
3
Notebook
3
Drucker
3
Büromöbel
13
Solaranlagen
10
Windkraftanlagen
16
Photovoltaikanlagen
20

Abschreibungen in der Bilanz

Das Handelsrecht kategorisiert Abschreibungen anhand von drei Merkmalen mit jeweils zwei Möglichkeiten:

  1. Direkte Abschreibung
    Ein Vermögenswert wird auf der Aktivseite gemindert.
    oder
    Indirekte Abschreibung
    Sämtliche Abschreibungen werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und als Wertberichtigung in Form einer kumulierten Abschreibung angegeben.
  2. Pagatorische Abschreibung
    Pagatorische Abschreibungen sind mit tatsächlichen Zahlungen verbunden.
    oder
    Kalkulatorische Abschreibung
    Eine kalkulatorische Abschreibung kann mit Werten kalkulieren, denen keine konkrete Zahlungshandlung zugrunde liegt. Beispielsweise kann der Wiederbeschaffungswert eines Wirtschaftsgutes anstelle des früheren Anschaffungspreises verwendet werden.
  3. Planmäßige Abschreibung
    Planmäßige Abschreibungen bezeichnen den gewöhnlichen Wertverlust von betrieblich genutztem Vermögen, wie zum Beispiel durch Verschleiß an Werkzeugen.
    oder
    außerplanmäßige Abschreibung
    Hier liegt ein außergewöhnlicher Vorgang für den Wertverlust zugrunde. Sie kann durch höhere Gewalt, technische Veraltung oder Außenwertschwankungen begründet sein.

Die obige Beispielabschreibung ist eine planmäßige, kalkulatorische Abschreibung. Ob sie direkt oder indirekt vorgenommen wird, entscheidet sich in der Bilanz.

Muss das Unternehmen wegen der Forderung eines Kunden unerwartet Zahlungen leisten, beispielsweise wegen eines Garantiefalls, handelt es sich hingegen um eine außerplanmäßige pagatorische Abschreibung. Ob direkt oder indirekt, liegt erneut in den Händen der Buchhaltung.

Buchungssätze für Abschreibungen

In der Praxis können sich selbstverständlich unzählige verschiedene Buchungssätze ergeben, je nachdem welches Wirtschaftsgut abgeschrieben wird. Für das obige Beispiel der planmäßigen Abschreibung einer Poliermaschine lautet der Buchungssatz:

Abschreibung auf Sachanlagen    3.000 €     an     Maschinen   3.000 €

Info

Buchung außerplanmäßiger Abschreibungen

Auch außerplanmäßige Abschreibungen sind auf das Konto Abschreibungen auf Sachanlagen zu buchen.

Eine pauschale Antwort, welche Abschreibung wie zu buchen ist, lässt sich nicht geben.

Wer sicher sein will, bei seinen Abschreibungen keine Fehler zu machen, sollte auf eine professionelle Buchhaltungssoftware zurückgreifen. Diese macht auf Fehler aufmerksam und gibt Hinweise, was man vergessen haben könnte.

Sonderfall: Geringwertige Wirtschaftsgüter

Schafft ein Betrieb geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) an, kann eine sofortige Sonderabschreibung erfolgen. Ein GWG ist ein

  • selbstständig nutzbarer,
  • beweglicher,
  • abnutzbarer,
  • Gegenstand des Anlagevermögens
  • mit maximal 800 Euro Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Nur wenn ein Wirtschaftsgut diese fünf Bedingungen erfüllt, handelt es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut. GWG können als Betriebsausgabe sofort vollständig oder aktiviert und normal über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Wird die Sofortabschreibung im Anschaffungsjahr nicht vorgenommen, kann sie später nicht nachgeholt werden.

Hinweis

GWG müssen separat erfasst werden

GWG, die mehr als 250 Euro kosten, müssen in einem separaten, dafür vorgesehenen T-Konto erfasst werden.

Zusammenfassung

Abschreibung zusammengefasst

  • Als Abschreibung bezeichnet man die Erfassung und Verrechnung von Wertminderungen, die bei Anlage- oder Umlaufvermögensgegenständen auftreten.
  • Mittels Abschreibungen lässt sich der Gewinn effektiv mindern, um Steuern zu sparen.
  • Das Ausnutzen möglicher Abschreibungen kann den Unternehmenserfolg maßgeblich fördern.
  • Es gibt 3 verschiedene Abschreibungsarten und 6 Methoden.
    Maßgeblich für die Berechnung der Abschreibung sind Anschaffungspreis und Nutzungsdauer.