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Geldwerter Vorteil
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Definition

Definition: Was ist ein geldwerter Vorteil?

Einen geldwerten Vorteil stellen alle Waren und Dienstleistungen dar, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer verbilligt oder kostenfrei zur Verfügung stellt. Entsprechend § 8 EStG sind solche als Einnahmen zu werten und zu versteuern, wenn sie als Teil des Einkommens dem Arbeitnehmer zufließen. Deshalb sind geldwerte Vorteile laut § 2 LStDV grundsätzlich Arbeitslohn. Daraus ergibt sich, dass ein geldwerter Vorteil in Euro angegeben wird und einer Versteuerung in Form eines zusätzlichen Gehalts unterliegt, wenn er bestimmte Freigrenzen übersteigt.

Geldwerte Vorteile als Alternative zur Gehaltserhöhung

Arbeitgeber können geldwerte Vorteile vor allem dazu nutzen, um ihre Angestellten kostengünstig an das eigene Unternehmen zu binden, ohne die Bruttolöhne bzw. Bruttogehälter zu erhöhen. Welche Möglichkeiten es hierbei gibt, zeigen wir im folgendem anhand einiger Beispiele.

Welchen Nutzen haben geldwerte Vorteile?

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können durch die Inanspruchnahme geldwerter Vorteile profitieren – nämlich in Form von niedrigeren Steuern und Abgaben bei der Lohnabrechnung. So bleibt mehr Netto vom Brutto, wenn ein paar Regeln beachtet werden.

Vorteile für Arbeitgeber:

  • Höhere Mitarbeitermotivation und -bindung
  • Argumente bei der Personalakquise

Vorteile für Arbeitnehmer:

  • Oft bleibt mehr Netto als bei einer Gehaltserhöhung
  • Kosten für privates Fahrzeug, Laptop oder Smartphone, Verpflegung, Arbeitskleidung, etc. können eingespart werden

Doch Achtung: Die Berechnung und richtige steuerliche Behandlung geldwerter Vorteile kann schnell sehr kompliziert werden und selbst erfahrene Steuerberater überfordern. Das verdeutlichen einige Beispiele im folgenden Abschnitt. Wir zeigen Ihnen, welche geldwerte Vorteile Sie steuerfrei nutzen können und welche Sonderfälle es gibt.

Beispiele für geldwerte Vorteile

Die beliebtesten geldwerten Vorteile sind:

Viele dieser geldwerten Vorteile haben Freigrenzen oder Freibeträge, die den Angestellten Steuer- und/oder Sozialabgabenfreiheit auf einen Teil ihres Gehalts gewähren. Wir klären, welche geldwerten Vorteile es gibt, welche keine sind und welche besonders behandelt werden.

So bleiben geldwerte Vorteile steuerfrei: Freibeträge und Freigrenzen

Firmenwagen

Die Bereitstellung eines Firmenwagens, als geldwerter Vorteil, ist eine beliebte Alternative zur Gehaltserhöhung. Wird einem Angestellten ein Pkw für betriebliche und private Zwecke gestellt, muss er den Anteil der Privatnutzung als geldwerten Vorteil versteuern. Zur Berechnung kann der Mitarbeiter entweder ein Fahrtenbuch führen oder die pauschale 1 %-Methode anwenden.

Fahrtkostenzuschuss

Kommt ein Arbeitnehmer mit seinem eigenen Auto zur Arbeit, kann der Arbeitgeber einen Fahrtkostenzuschuss gewähren. Der Mitarbeiter bekommt dann für die einfache Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 30 Cent pro Kilometer und Arbeitstag erstattet.

Die Formel lautet also:Kilometer einfacher Arbeitsweg x Arbeitstage im Monat x 0,30 Euro

Der geldwerte Vorteil durch den Fahrtkostenzuschuss kann pauschal mit 15 % Lohnsteuer versteuert werden und ist dann nicht sozialabgabenpflichtig. Zusätzlich kommen der Solidaritätszuschlag (5,5 %) und ggf. Kirchensteuer (8 %) hinzu.

Geldwerter Vorteil Fahrtkostenzuschusses: Beispiel zur Berechnung

Max Mustermann bekommt für sein Engagement einen Fahrtkostenzuschuss von seinem Chef. Er hat einen einfachen Arbeitsweg von 40 km. Bei einem Monat mit 20 Arbeitstagen errechnet sich sein Zuschuss wie folgt:

40 km x 20 Tage x 0,30 Euro = 240 Euro

Bei diesem Fahrtkostenzuschuss fallen folgende Abgaben an:

  • Lohnsteuer (15 %): 36 Euro
  • Soli (5,5 % von der Lohnsteuer): 1,98 Euro
  • Kirchensteuer (8 % von der Lohnsteuer): 2,88 Euro

Das ergibt eine Steuerbelastung von 40,86 Euro.

Dienstwohnung

Wenn ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter eine Wohnung vergünstigt oder kostenlos zur Verfügung stellt, ist dieser geldwerte Vorteil lohnsteuerpflichtig für den Arbeitnehmer. Je nach Beschaffenheit der Dienstwohnung wird die Höhe des geldwerten Vorteils berechnet:

Art
Beschreibung
Berechnung des geldwerten Vorteils
Wohnung
Eigenes Badezimmer (WC/Dusche) und Küche/Kochnische ermöglichen das Führen eines eigenen Haushaltes.
Differenz aus tatsächlicher Miete und Vergleichsmiete (Mietspiegel)
Unterkunft
(auswärts gelegenes) Bad / Küche zur Mitbenutzung (vgl. WG)
Amtlicher Sachbezugswert für eine Unterkunft

Umzugskostenzuschuss

Übernimmt ein Arbeitgeber die Umzugskosten für einen Mitarbeiter, der beruflich bedingt umziehen muss, ist dieser geldwerte Vorteil steuer- und sozialabgabenfrei.

Kinderbetreuung

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf steht nicht nur für berufstätige Eltern an erster Stelle, sondern wird auch durch den Staat gefördert: Ob Kindergarten, Kita oder Tagesmutter – eine Finanzierung der Kinderbetreuung durch den Arbeitgeber ist völlig steuer- und sozialabgabenfrei, solange es sich um nicht schulpflichtige Kinder handelt.

Mitarbeiterrabatte und Bonusmeilen

Rabatte auf firmeninterne Leistungen sind ebenso beliebte Mittel zur Mitarbeiterbindung. Bis zu einem Rabattfreibetrag von 1.080 Euro im Jahr sind Personalrabatte steuer- und sozialabgabenfrei. Hierzu zählen auch beruflich gesammelte Bonusmeilen, die dem Mitarbeiter zur Privatnutzung des geldwerten Vorteils zur Verfügung stehen. Doch Achtung: Der Arbeitgeber kann zur beruflichen Nutzung der Bonusmeilen verpflichten.

Sachbezüge

Ein Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern monatlich Sachleistungen im Wert von 50 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen. Zu den Sachleistungen gehören:

  • Mitgliedschaft im Fitnessstudio
  • Jobticket
  • Tankgutscheine
Hinweis

Überschreitung der Sachbezugsfreigrenze

Wird die Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro überschritten, muss der komplette Betrag versteuert werden – nicht nur die Differenz.

Persönliche Geschenke

Zusätzlich zu den Sachbezügen können Arbeitgeber auch Geschenke für die Mitarbeiter als geldwerten Vorteil nutzen. Hier liegt die Freigrenze bei 60 Euro. Voraussetzung ist, dass es sich um einen persönlichen Anlass handelt, wie z. B. Hochzeit, Taufe oder Geburtstag.

Verpflegung

Auch der Zuschuss fürs Mittagessen in Form von Essensgutscheinen stellt einen geldwerten Vorteil dar. Pro Mittag- oder Abendessen wird ein Sachbezugswert von 4,13 Euro, für Frühstück 2,17 Euro (für das Jahr 2024) angesetzt. Auf diesen muss der Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben zahlen.

Der Chef kann aber noch einen drauflegen: zusätzliche 3,10 Euro, die steuer- und abgabenfrei sind. Das heißt also, ein Essensgutschein darf einen Maximalwert von 7,23 Euro haben.

Hinweis

Wann wird der volle Bruttobetrag netto ausgezahlt?

Wenn der Arbeitgeber die Pauschalbesteuerung von 25 % auf den Gesamtwert übernimmt, kommt der Mitarbeiter noch besser weg. Denn dann bekommt er den vollen Bruttowert des Gutscheins netto ausbezahlt. Das bedeutet für ein Arbeitsjahr: 250 Arbeitstage x 6,50 Euro = 1.625 Euro

IT-Ausstattung

Betriebliche IT-Ausstattung, wie Computer, Laptops, Smartphones oder Tablets können grundsätzlich privat steuerfrei genutzt werden. Voraussetzung ist hier jedoch, dass sie Eigentum des Unternehmens bleiben und nur ausgeliehen werden, nicht geschenkt.

Arbeitskleidung – nicht immer eindeutig

Ob das Bereitstellen von Arbeitskleidung ein geldwerter Vorteil ist oder nicht, ist oft strittig.

Grundsätzlich ist Arbeitskleidung kein geldwerter Vorteil und daher steuerfrei, wenn sie eine der folgenden Kriterien erfüllt:

  • Sie ist auf die berufliche Tätigkeit zugeschnitten und nicht für den privaten Gebrauch bestimmt (z. B. Sicherheitskleidung in chemischer Reinigung oder Arztkittel).
  • Die Arbeitskleidung bzw. Uniform ist durch ein Logo oder Ähnliches als solche gekennzeichnet und die Funktion klar erkennbar.

Wenn der Arbeitnehmer selbst Eigentümer der Arbeitskleidung wird, ist entscheidend, ob die Kleidung auch im privaten Alltag getragen werden kann. Blaumänner sind bspw. keine herkömmliche Alltagskleidung. Wenn jedoch eine Uniform aus einem klassischen Anzug besteht, ist das als geldwerter Vorteil zu versteuern.

Gesundheitsförderung

Neben der Mitgliedschaft im Fitnessstudio als Sachbezug können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im Wert von bis zu 600 Euro im Jahr steuerfrei gewähren. Dazu gehören beispielsweise:

  • Ernährungsberatung
  • Nichtraucherkurse
  • Rückenschule
  • Präventionssport
  • Stressbewältigung

Voraussetzung zur Anerkennung dieser Maßnahmen: Ein Bezug zur beruflichen Belastung muss gegeben sein.Der Mitgliedsbeitrag für Vereine oder Fitnessstudios ist daher ausgeschlossen, da hier meist das private Interesse des Mitarbeiters im Vordergrund steht.

Arbeitgeberdarlehen

Gewährt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ein Darlehen, so entsteht in der Regel durch günstigere Zinsen ein geldwerter Vorteil. Arbeitgeberdarlehen bis zu 2.600 Euro sind für den Mitarbeiter steuerfrei. Wird dieser Wert überstiegen, wird Lohnsteuer fällig. Ein Arbeitgeberdarlehen zum marktüblichen Zins ist dagegen immer steuerfrei, da der Mitarbeiter dann keinen Vorteil hat.

Mitarbeiter-Aktien – ein komplexer Fall

Bei der Vermögensbeteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen ergibt sich der geldwerte Vorteil aus der Differenz des Aktienwertes zum Zeitpunkt der Einbuchung in das Depot des Mitarbeiters und dem Ausübungspreis. Der jährliche Freibetrag für geldwerte Vorteile in Form von Mitarbeiter-Aktien beläuft sich auf 2.000 (im Jahr 2024) €.

Wenn der Mitarbeiter seine Aktien zu einem späteren Zeitpunkt veräußert, fällt auf den Kursgewinn Abgeltungssteuer an.

Dass Vermögensbeteiligung von Mitarbeitern durch Aktien ziemlich kompliziert werden kann, zeigt sich an zwei Beispielen:

Fall 1:
Ein Unternehmen überlässt allen Angestellten zum Jahresende 10 Aktien vom eigenen Unternehmen, die aktuell zu je 30 Euro an der Börse gehandelt werden, zum Vorteilspreis von 10 Euro pro Aktie. Jeder einzelne Arbeitnehmer, der diese Vorteilsgewährung nutzt, hat einen geldwerten Vorteil von 200 Euro (10 x 20 Euro). Dieser ist vollkommen steuer- und sozialabgabenfrei, da er sich unterhalb des Freibetrags geldwerter Vorteile von 2.000 Euro befindet.

Fall 2:
Die Angestellten haben die Möglichkeit, Unternehmensaktien für 10 Euro zu kaufen, während sie an der Börse für 50 Euro gehandelt werden. An Weihnachten nutzt ein Angestellter seinen Weihnachtsbonus von 400 Euro, um durch eine Gehaltsumwandlung 20 Anteile zu erwerben. So erhält er Aktien im Wert von 2.000 Euro für nur 400 Euro und hat damit einen geldwerten Vorteil von 1.600 Euro. Von diesem Vorteil wird der Freibetrag von 2.000 Euro abgezogen. Auf die verbleibende Beträge müssen Lohnsteuer gezahlt werden. Auch Sozialabgaben werden in diesem Fall fällig. Da es jedoch in der Sozialversicherung keine Freibeträge gibt, müssen von den 2.000 Euro Aktienwert, die durch die Gehaltsumwandlung entstanden sind, die üblichen Sozialabgaben abgeführt werden.

Der zweite Fall ließe sich noch deutlich komplizierter gestalten, wenn der Arbeitgeber die Gehaltsumwandlung in Unternehmensanteile bezuschusst.

Keine geldwerten Vorteile – diese Leistungen sind für den Arbeitnehmer steuerfrei

Es gibt durchaus Zuwendungen durch den Arbeitgeber, die nicht als geldwerte Vorteile zählen, weil bei diesen der Eigennutzen des Arbeitgebers überwiegt. Hier einige Beispiele, die zwar einen Vorteil für den Arbeitnehmer darstellen, aber nicht von diesem versteuert werden müssen:

Parkplätze am Arbeitsplatz

Stellt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern kostenlose Parkplätze an er Arbeitsstätte zur Verfügung, entfällt dadurch die Parkplatzsuche und der Arbeitnehmer kann effizienter arbeiten.

Weiterbildungen

Weiterbildungen, die der Arbeitgeber zahlt und die dessen Geschäftsmodell dienen, sind ebenso steuerfrei, da die Qualität des Humankapitals gesteigert wird.

Beispiel: Ein Logistikunternehmen bezahlt seinen Angestellten eine Schulung zum Bedienen von Maschinen (Gabelstapler, etc.) oder übernimmt die Kosten für den LKW-Führerschein. Diese Maßnahmen sind für den Arbeitnehmer zwar ein geldwerter Vorteil, aber vollkommen steuer- und sozialabgabenfrei, da der Nutzen des Unternehmens den Nutzen des Angestellten überwiegt.

Bittet allerdings ein Buchhalter um einen Englisch-Sprachkurs, ohne dass dazu eine betriebliche Veranlassung besteht, muss er diesen geldwerten Vorteil in seiner Steuererklärung angeben und versteuern.

Obst und Getränke

Auch kostenloses Obst und Freigetränke wie Kaffee, Wasser oder Tee zählen nicht als geldwerte Vorteile und sind in unbeschränkter Höhe für den Arbeitnehmer steuerfrei.

Alle Freibeträge bzw. Freigrenzen im Überblick

Die wichtigsten Grenzwerte bei geldwerten Vorteilen haben wir in einer übersichtlichen Tabelle zusammengestellt.

Hinweis

Achtung: Freigrenze ≠ Freibetrag!

Für geldwerte Vorteile können Freigrenzen oder Freibeträge gelten.Wird ein Freibetrag überschritten, ist lediglich die Differenz steuer- und abgabepflichtig. Übersteigt der geldwerte Vorteil jedoch eine Freigrenze, muss der Gesamtbetrag versteuert werden.

Geldwerter Vorteil
Freigrenze
Freibetrag
Arbeitgeberdarlehen
2.600 Euro
Betriebs- / Weihnachtsfeier

150 Euro (max. zwei Veranstaltungen pro Jahr)
Bonusmeilen

1.080 Euro pro Jahr
Geschenke

60 Euro pro Monat
Gesundheitsförderung

600 Euro pro Jahr
Mitarbeiter-Aktien

2000 Euro pro Jahr
Mitarbeiterrabatt

1.080 Euro pro Jahr
Sachbezüge

50 Euro pro Monat
Zusammenfassung

Geldwerter Vorteil zusammengefasst

  • Geldwerte Vorteile können eine gute Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung sein.
  • Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können von geldwerten Vorteilen profitieren.
  • Um wirklich Steuern zu sparen, sind dabei stets die festgelegten Freigrenzen bzw. Freibeträge zu beachten.
  • Die konkreten Sachverhalte können in der Anwendung schnell sehr kompliziert werden.
  • Im Zweifel sollte man auf einen Steuerberater zurückgreifen.
  • Verstöße gegen geltendes (Steuer-)Recht können durch eine Betriebsprüfung aufgedeckt werden und viel Geld kosten.