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SEPA-Lastschrift
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Definition

Was ist die SEPA-Lastschrift?

Eine Lastschrift nennt man auch Bankeinzug. Mit einem Lastschriftmandat erteilen Schuldner:innen einer anderen Person oder einem Unternehmen die Erlaubnis, einmalig bzw. regelmäßig das Konto mit einem vorab vereinbarten Betrag zu belasten. Dies ist beispielsweise bei wiederkehrenden, regelmäßigen Rechnungen wie Strom, Miete oder Telekommunikation oft der Fall. Die Empfänger:innen nennt man auch Gläubiger:innen. Wird das SEPA-Mandat für 36 Monate nicht genutzt, erlischt die Befugnis.

Seit 2009 gibt es nur noch die SEPA-Lastschrift (Single Euro Payments Area), deren Regelung im gesamten Europäischen Zahlungsraum anerkannt ist.

Was ändert sich mit der SEPA-Lastschrift?

Die SEPA-Lastschrift löst europaweit die Einzugsermächtigung sowie den Abbuchungsauftrag ab, welche als zu unsicher galten. Zudem soll dadurch der europäische Zahlungsverkehr einheitlich ablaufen, damit bargeldloses Bezahlen über die Ländergrenzen hinaus einfacher wird. Damit kann jeder in über 33 Ländern von dieser Zahlungsmöglichkeit dank der Einführung der BIC sowie der IBAN profitieren.

Außerhalb des Europäischen Zahlungsraums hingegen gelten andere Regeln. So existieren beispielsweise keine SEPA-Lastschriftmandate in den USA.

Ablauf einer SEPA-Lastschrift
Ablauf einer SEPA-Lastschrift
Info

Weitere einheitliche Regelungen für den europäischen Zahlungsverkehr seit 2009

IBAN: Besteht aus dem Länderkennzeichen sowie einer zweistelligen Prüfziffer + Bankleitzahl sowie Kontonummer. Sie können diese mit unserem IBAN-Rechner ganz einfach selbst ermitteln.

BIC: Europaweiter standardisierter Bank-Code.

So funktioniert das SEPA-Lastschrift-Verfahren

Damit jemand einmalig oder wiederkehrend das Konto eines anderen mit einem bestimmten Betrag belasten darf, ist ein Lastschriftmandat nötig. In diesem werden alle Bedingungen geklärt, die für den Einzug einer Lastschrift von Bedeutung sind. Zusätzlich sind die Gläubiger:innen verpflichtet, vor der Abbuchung die Belastung des Kontos schriftlich anzukündigen.

Als Zahlungsempfänger:in geht der Zahlungsvorgang von Ihnen aus. Sie müssen dafür Ihrem Zahlungsdienstleister die SEPA-Lastschrift vorlegen. Diese gibt sie wiederum der Bank der Schuldner:innen weiter, welche zum Fälligkeitsdatum das Konto mit dem vereinbarten Betrag belastet.

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Kann ich die Lastschrift zurückbuchen lassen?

Ja! Wenn ein Girokonto belastet wurde, dürfen Schuldner:innen von ihrem Kreditinstitut innerhalb von acht Wochen den Betrag der Lastschrift ohne zusätzliche Kosten zurückholen lassen. Gibt es kein gültiges Mandat, muss die Bank das Geld der SEPA-Lastschrift sogar noch nach 13 Monaten zurückgeben.

Vorsicht! Eine Rücklastschrift kann auch automatisch erfolgen, wenn zum Beispiel das Konto der Zahlenden nicht genug Guthaben aufweist oder Daten fehlerhaft sind.

Was ist das SEPA-Mandat?

Um das Lastschriftverfahren durchführen zu dürfen, brauchen die Gläubiger:innen die Erlaubnis der Schuldner:innen. Dieses wird durch das SEPA-Lastschriftmandat erteilt.

Das Lastschriftmandat enthält:

  • Name und Logo der Gläubiger:innen
  • Gläubiger:innen-Identifikationsnummer
  • Rechnungs- bzw. Kundenummer als Mandatsreferenz
  • Angaben sowie Erlaubnis des Zahlungspflichtigen
  • Betrag, der vom Konto eingezogen wird
  • Anweisung, SEPA-Lastschrift einzulösen
  • Zahlungsart: Einmalig oder wiederkehrend
  • Ort
  • Datum
  • Unterschrift der Schuldner:innen

Wofür gibt es die Vorabinformation?

Als formlose Ankündigung müssen Gläubiger:innen den Schuldner:innen vorab einmalig eine Information über die bevorstehende Erstlastschrift geben. Darin geben sie folgende Punkte an:

  • Zeitpunkt der Kontobelastung
  • Betrag

Das dient dazu, dass die Schuldner:innen sich auf die Abbuchung vorbereiten können, um das Konto ausreichend zu decken. Allerdings gilt diese Ankündigung nicht für jede einzelne Abbuchung, die bei einer Folgelastschrift wiederkehrt.

Je nach Vertrag muss diese Ankündigung spätestens einen Tag vor der Abbuchung eingehen, normalerweise endet die Frist aber 14 Tage vor der Fälligkeit.

Wo kann ich ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?

Die Lastschrift gehört zu einer der beliebtesten Zahlungsmöglichkeiten in Deutschland. Die bargeldlose Bezahlung auf diesem Weg ist besonders für Verbraucher:innen sehr einfach, da Verkäufer:innen bei der SEPA-Lastschrift die Zahlung bei der Bank einreichen im Gegensatz zu einer Überweisung.

Die Zahlung per Lastschrift tritt am häufigsten in folgenden Situationen auf:

  • Im Einzelhandel mithilfe einer Debitkarte
  • Im Online-Handel
  • Bei Versicherungsverträgen
  • Bei Handy- oder Telefonanbietern
  • Bei Auto-Darlehen
  • Bei Produktkäufen auf Raten wie bei Möbeln oder Elektrogeräten

Dabei gibt es die Möglichkeit, ein papiergebundenes Mandat mit der Unterschrift der Zahlungspflichtigen zu erstellen. So ein SEPA-Lastschriftmandat gibt es beispielsweise bei Behörden wie dem Finanzamt.

Daneben gibt es auch ein elektronisches Lastschriftmandat. Bei Streitfragen zählt dieses allerdings nur als hieb- und stichfest, wenn es bei dem digitalen SEPA-Lastschrift-Formular eine sichere Unterschrift gibt. Das ist bei vielen Online-Käufen nicht der Fall. Für Verbraucher:innen ist es hier sehr einfach, der Lastschrift eines Händlers zu widersprechen.

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Elektronisches Lastschriftverfahren im Einzelhandel

Im Einzelhandel läuft die bargeldlose Zahlung mittels des elektronischen Lastschriftverfahrens ab. Diese SEPA-ELV-Lastschrift tritt ein, wenn Kunden mit einer EC- bzw. Kreditkarte bezahlen. Hierbei entfällt das Ausfüllen eines SEPA-Mandats, da mit der gültigen Karte alle nötigen Informationen übermittelt werden. Es entstehen keine Gebühren und der Lastschrifteinzug erfolgt automatisch nach Eingabe einer PIN-Nummer oder einer Unterschrift. Dieses Verfahren ist sehr schnell und unkompliziert.

Im B2B-Bereich hingegen werden SEPA-Lastschriften vor allem zwischen Zulieferern sowie Geschäftspartner:innen genutzt.

Vor- und Nachteile einer SEPA-Lastschrift

Historische Volatilität
Implizite Volatilität
Wiederkehrende Rechnungen werden immer pünktlich gezahlt.

Schuldner:innen können die Lastschrift nicht bei der Bank kündigen, sondern nur bei der Person bzw. dem Unternehmen selbst.
Bequemer für Schuldner:innen.

Risiko für Händler:innen bei Online-Verträgen, wenn es keine sichere Unterschrift gibt.
Im europäischen Zahlungsverkehr einheitlich.
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Alternativen zur SEPA-Lastschrift

Dauerauftrag: Hierbei wird der Auftrag direkt der eigenen Bank erteilt, immer zu einem bestimmten Datum die gleiche Menge Geld an Gläubiger:innen zu zahlen.

Terminüberweisung: Im Grunde handelt es sich dabei um eine einmalige Überweisung, bei dem die Inhaber:innen des Kontos den genauen Zeitpunkt angeben, an welchem das Konto belastet wird.

Wie weicht die SEPA-Firmenlastschrift von diesen Regelungen ab?

Wie der Name schon aussagt, ist die SEPA-Firmenlastschrift nur für Unternehmen. Verbraucher:inenn dürfen nicht beteiligt sein.

Bei dieser Form gibt es einen großen Unterschied: Das Lastschriftmandat schließt neben Gläubiger:innen und Schuldner:innen auch ein Bankinstitut ab. Dadurch weiß die Bank von dem Vertrag, weshalb die Leistenden keinerlei Recht auf Widerspruch haben, wenn ihnen der vereinbarte Betrag abgebucht wird.

Zusammenfassung

SEPA-Lastschrift zusammengefasst

  • Die SEPA-Lastschrift ist im Europäischen Zahlungsraum einheitlich geregelt seit 2009.
  • In Deutschland ist das bargeldlose Bezahlen mit dem Lastschriftverfahren immer noch sehr beliebt.
  • Um Geld von einem anderen Konto abbuchen zu dürfen, müssen Schuldner:innen Ihnen ein Lastschriftmandat erteilen.
  • Vor der ersten Fälligkeit müssen Sie die Abbuchung schriftlich ankündigen, damit sich die Schuldner:innen auf die Belastung des Kontos vorbereiten können.
  • Bei einer Folgelastschrift benötigt die Empfänger:innen kein erneutes SEPA-Lastschriftmandat.
  • Bei einer SEPA-Basislastschrift dürfen Zahlungspflichtige der Belastung ihres Kontos innerhalb von acht Wochen widerrufen.
  • Bei einem fehlenden Mandat bzw. ohne eine ordentliche Unterschrift, verlängert sich der Zeitraum des Widerrufs sogar auf 13 Monate.
  • Im Gegensatz dazu gibt es bei der SEPA-Firmenlastschrift keinen Anspruch auf eine Lastschriftrückgabe.