Die Steuererklärung ist für Selbstständige ein notwendiges Übel – trocken und undurchsichtig. Deshalb schließen die meisten dieses Thema mit dem Erhalt des Steuerbescheids ab. Dabei handelt es sich aber um ein wichtiges Dokument, es kann sich daher lohnen, ihn einmal genau durchzulesen.
Doch wie lange dauert es, bis der Steuerbescheid für Selbstständige da ist? Das kann sich aufgrund des Verwaltungsakts tatsächlich hinziehen. Bis das Dokument im Briefkasten liegt, können je nach Finanzamt bzw. Finanzbehörde sechs bis zwölf Wochen vergehen.
Der Steuerbescheid kommt immer mit der Post. Du kannst die Bescheiddaten aber auch per ELSTER abfragen, wenn du deine Steuererklärung über dieses Tool erstellt und verschickt hast. Eine ausschließlich elektronische Version des Steuerbescheids gibt es noch nicht, was den Verwaltungsaufwand leider immer noch relativ umfangreich macht.
Kennst du das: Sobald du deinen Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten hast, schaust du nur schnell nach, ob du etwas nachzahlen musst oder Steuern erstattet bekommst. Anschließend legst du das Dokument ab. Allerdings lohnt es sich, die Daten einmal vollständig zu überprüfen. Denn Fehler kommen auch hier immer mal wieder vor.
Doch wie liest man als Selbstständiger den Steuerbescheid richtig?
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Die erste Seite des Steuerbescheids für Selbstständige
Das Erste, was du auf dieser Seite findest, sind deine persönlichen Daten. Achte bei der Steueranmeldung darauf, dass alle Angaben wie Adresse, Bankverbindung oder auch deine Steueridentifikationsnummer korrekt sind.
Es kommt häufiger vor, dass sich das Steuerrecht ändert. Deshalb kann es zum Beispiel passieren, dass bei deinem Steuerbescheid ein Steuergesetz angewendet wurde, das noch gerichtlich überprüft wird. In diesem Fall wirst du unter dem nächsten Absatz „Festsetzung“ einen Vorläufigkeitsvermerk finden. Dann steht dort die Formulierung „teilweise vorläufig“. Dazu musst du keinen Einspruch erheben und es wird auch keine Auswirkung auf dich als steuerpflichtigen Selbstständigen haben.
Weiter unten auf Seite 1 findest du die Festsetzungstabelle, in der deine Steuerschuld aufgeschlüsselt ist:
- In der ersten Zeile steht deine Steuerschuld, die sich aus Einkommensteuer für Selbstständige, ggf. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer ergibt.
- In der zweiten Zeile findest du den Betrag, den du bereits durch deine Steuervoranmeldungen gezahlt hast.
Aus diesen beiden Zeilen ergibt sich der ausstehende Betrag. Solltest du mehr eingezahlt haben, als es deine Steuerschuld vorsieht, wird hier „mithin zu viel entrichtet“ stehen und du bekommst eine Rückerstattung. Solltest du zu wenig gezahlt haben, wird hier „mithin zu wenig entrichtet“ stehen und du musst eine Nachzahlung leisten. Im letzteren Fall steht ein Minusbetrag in deinem Steuerbescheid. Überprüfe hier genau, ob alle angegebenen Zahlen stimmen.
Die zweite und dritte Seite deines Steuerbescheids für Selbstständige
Auf Seite zwei bzw. drei erklärt das Finanzamt, wie es zu dem Ergebnis auf Seite eins gekommen ist. Hier sind also die Besteuerungsgrundlagen und Erläuterungen aufgeführt.
Unter den Besteuerungsgrundlagen findest du mehrere Posten:
- Einkünfte: Einnahmen aus selbstständiger Arbeit, Lohnersatzleistungen (wie Elterngeld für Selbstständige), Mieteinnahmen, Zinsen, Dividenden und Kapitalerträge
- Ausgaben und weitere Posten: Betriebskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Pauschal- bzw. Steuerfreibeträge für Selbstständige
Natürlich kann es auch hier passieren, dass die Daten falsch erfasst wurden bzw. sich an einer Stelle ein Zahlendreher oder andere Fehler eingeschlichen haben. Schau dir die Angaben deshalb genau an und überprüfe, ob die Beträge alle richtig übernommen wurden.
Nach den Besteuerungsgrundlagen findest du anschließend die Erläuterungen, also eine Erklärung zu deinem Steuerbescheid. Das Finanzamt muss hier aufführen, welche Angaben und Pauschalbeträge es nicht berücksichtigt hat und warum. Achte darauf, dass alles nachvollziehbar und rechtmäßig ist. Vergleiche mit deinen aufbewahrten Steuerdokumenten der letzten Jahre. Solltest du einen vorläufigen Steuerbescheid erhalten, findest du an dieser Stelle ebenfalls eine Begründung dafür.
Ganz am Ende findest du noch die Rechtsbelehrung – in dieser steht, wie du als Steuerpflichtiger gegen den Steuerbescheid als Selbstständiger Einspruch erheben kannst.
Sollte dein Steuerbescheid nicht mit den Daten in deiner Steuererklärung oder Buchhaltungssoftware übereinstimmen bzw. falsche Angaben oder Fehler enthalten, kannst du dagegen Einspruch erheben, um mögliche Änderungen zu erwirken. Die Einspruchsfrist für den Steuerbescheid beträgt einen Monat und beginnt mit dem Datum des Poststempels plus drei Tage.
Wie kann ich Einspruch gegen meinen Steuerbescheid einreichen?
Grundsätzlich reicht ein formloses Schreiben, um Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen, ohne Angaben von Gründen. Schicke das Schreiben per Post, per E-Mail oder auch online über ELSTER an das Finanzamt, das deinen Bescheid ausgestellt hat. Gib dabei Steuernummer und ID-Nummer an.
Auch wenn ein formloses Schreiben ausreicht, ist es ratsam, eine Erläuterung hinzuzufügen. So begrenzt sich die Korrektur nämlich nur auf die von dir angegebenen Punkte. Sollte das Finanzamt bzw. die Finanzbehörde keinen konkreten Sachverhalt zur Überprüfung bekommen, wird die komplette Steuererklärung noch einmal geprüft. Das kann durchaus zu deinen Ungunsten ausfallen. Ziehe daher einen „Antrag auf Änderung des Steuerbescheids“ einem formlosen Schreiben vor.
An dieser Stelle beantworten wir die häufigsten Fragen zum Thema.

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